Die neue Finanzpolizei - Leitfaden zur Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung

Mit 1.1.2011 wurde aus der "Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung" (kurz KIAB) die „Finanzpolizei“. Der Bereich der KIAB wurde dabei vollständig übernommen und durch weitere Organisationen und Aufgaben ergänzt. Die Kernaufgabe der Finanzpolizei ist die Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung, von Verstößen gegen die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie illegaler Gewerbeausübung.

Neben der Erfüllung dieser Hauptaufgaben erheben die Kontrollorgane:

  • die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben,
  • die Einhaltung der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
  • die Einhaltung der Anzeigepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,
  • Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches, insbesondere im Zusammenhang mit Sozialbetrug

Durch Gründung der Finanzpolizei wurden die Befugnisse der Organe der Abgabenbehörden teilweise wesentlich erweitert:

  • Betretungsrecht: Die Finanzpolizei ist berechtigt, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten zu betreten, wenn die Annahme besteht, dass dort Zuwiderhandlungen gegen die von den Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften begangen werden.
  • Identitätsfeststellung, Fahrzeuganhaltung und Auskunftsverlangen: Die Finanzpolizei ist befugt, die Identität (Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift) von Personen festzustellen, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie Zuwiderhandlungen gegen die von den Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften begehen. Weiters ist sie berechtigt Fahrzeuge anzuhalten und diese einschließlich der mitgeführten Güter zu überprüfen. Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben kann von jedermann Auskunft über die maßgebenden Tatsachen verlangt werden.

Im Gegensatz zu abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahmen werden die Kontrollen der Finanzpolizei nicht angekündigt. Es ist daher notwendig, entsprechende Vorbereitungen zu treffen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf einer Kontrolle unter möglichst geringfügiger und kurzer Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebes zu gewährleisten.

Checkliste zur Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung:

  • Rechtzeitige Anmeldung: Jeder Dienstnehmer ist vor Dienstbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Jede Verspätung ist bereits strafbar. Ein vorgelegter Gewerbeschein ist bei der Beurteilung über das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ebenso wenig ein Kriterium wie dessen Erfassung bei der gewerblichen Sozialversicherung. Es zählt nur die tatsächlich vor Ort vorgefundene Situation.
  • Informierte Vertretung im Betrieb: Es sollte unbedingt eine Vertretung im Unternehmen bestimmt werden, welche Zugang zu relevanten Dokumenten hat, Fragen kompetent beantworten kann und auf Verlangen durch den Betrieb führen kann. Die Außenprüfung der Finanzpolizei wird nicht bis zum Eintreffen des Betriebsinhabers aufgeschoben.
  • Räumlichkeiten für die Befragungen 
  • Ausweise: Alle Arbeitskräfte sind dazu anzuhalten, sich jedenfalls ausweisen zu können. 
  • Beschäftigungsbewilligungen: Es ist darauf zu achten, dass für ausländische Arbeitskräfte auch das entsprechende Dokument für die Erlaubnis der Inlandsbeschäftigung vorzuweisen ist:
    • Gültige Beschäftigungsbewilligung
    • Zulassung als Schlüsselkraft 
    • Anzeigebestätigung
    • Arbeitserlaubnis
    • Gültiger Befreiungsschein
    • Entsendebewilligung des AMS
    • EU-Entsendebestätigung
    • SV-Formular E 101 bzw. A1
  • Aufenthaltstitel:
    • Unbeschränkte Niederlassungsbewilligung gem. § 8/2/3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
    • Daueraufenthalt
    • Niederlassungsnachweis gem. § 24 Fremdengesetz 
  • Folgende Dokumente sollten nach Verwaltungsmeinung jederzeit verfügbar sein (!!!): 
    • Kassensystem, Kassenbücher, Kassenstand, Tageslosung 
    • Laufende Umsatzaufzeichnungen 
    • Aktuelle Lohnkonten 
    • Aktuelle Dienstpläne 
    • Laufende Arbeitszeitaufzeichnungen bzw. Tachometeraufzeichnungen 
    • Aktueller Warenbestand und die zugehörigen Eingangsrechnungen 
    • Preislisten und Speisekarten, Öffnungszeitenliste 
    • Gewerbeberechtigungen 
    • Zulassungsscheine, Fahrtenbücher, Kilometerstände und technische Informationen zu betriebseigenen Kfz

Falls bei Ihnen eine Kontrolle stattfindet, BEWAHREN SIE bitte Ruhe und BITTE RUFEN Sie uns sofort an. Wir versuchen, Ihnen umgehend zu helfen.