So soll das Budget 2011 - 2014 saniert werden (Informationsschreiben der Kammer der Wirtschaftstreuhänder)

Der von der Regierung am vergangenen Wochenende (23.10.2010) beschlossene Budgetfahr- plan 2011 - 2014 sieht für das kommende Jahr Zusatzeinnahmen von 1,2 Mrd Euro vor, die bis 2014 auf 2,2 Mrd Euro ansteigen sollen. Auf der Ausgabenseite sollen ab 2011 Einsparungen von 1,6 Mrd Euro bis 3,3 Mrd Euro (2014) realisiert werden.  

A. Geplante Steuer-Mehreinnahmen  

Auf der Einnahmenseite geht es im Einzelnen um folgende Änderungen, wobei im Detail noch einige Punkte offen sind, da die Gesetzestexte erst im Laufe der Woche vorliegen werden:  

1.  Bankenabgabe  

Diese soll 500 Mio Euro bringen, wobei 340 Mio Euro durch eine Abgabe in Höhe von 0,04 bis 0,08 % auf die inländische Bilanzsumme und 160 Mio Euro durch eine Besteuerung spekulativer Derivativgeschäfte aufgebracht werden soll. Die bilanzsummenabhängige Steuer ist nach Größe der Bank gestaffelt. Sie ist ab einer Bilanzsumme von mehr als einer Mrd Euro zu bezahlen, der Steuersatz beträgt 0,04 %. Ab 20 Mrd Euro steigt der Steuersatz dann auf 0,08 %. Dadurch werden vor allem die Großbanken belastet.  

Im Gegenzug zur Einführung der Bankenabgabe soll die Kreditvertragsgebühr ab 2011 abgeschafft werden, was den Finanzminister 150 Mio Euro pro Jahr kosten wird.  

2.  Stiftungsbesteuerung  

Bei der Stiftungsbesteuerung sind nach den vorliegenden Informationen zwei Maßnahmen geplant, die bis 2014 bis zu 100 Mio Euro pro Jahr bringen sollen:

  • Derzeit werden bei Privatstiftungen Zinsenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung ab 1%) nur mit 12,5 % Zwischensteuer besteuert. Dieser Zwischensteuersatz soll ab 2011 auf 25 % (= KESt-Satz) angehoben werden.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind in Stiftungen – wie auch beim Stifter selbst – derzeit nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wenn der Stifter eine juristische Person ist, sollen Veräußerungsgewinne aus Liegenschaften ab 2011 generell (also auch außerhalb der Spekulationsfrist) mit 25% Körperschaftsteuer besteuert werden.  

3.  Vermögenszuwachssteuer (Wertpapier-KESt)  

Veräußerungsgewinne aus Aktien und sonstigen Wertpapieren sind im Privatbereich derzeit innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist voll steuerpflichtig (bis zu 50% Einkommensteu- er), danach aber zur Gänze steuerfrei. Ab 1.1.2011 sollen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren generell mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert werden. Veräußerungsverluste können gegengerechnet werden (Details dazu liegen noch nicht vor). Die Abgabe wird – analog zur KESt auf Zinsen – von den Banken eingehoben und an die Finanz abgeführt. Die neue Steuerpflicht soll erst für Wertpapieranschaffungen ab 1.1.2011 gelten (dh zum 31.12.2010 bereits vorhandene Wertpapiere fallen noch nicht unter die neue Besteuerung). Die daraus resultierenden Steuereinnahmen sollen in 2011 30 Mio Euro betragen und bis 2014 auf 250 Mio Euro ansteigen.  

4.  Tabaksteuer  

Die Tabaksteuer wird um 25 bis 35 Cent pro Packung angehoben. Das bringt 150 Mio Euro pro Jahr (2011 100 Mio Euro).  

5.  Flugticketabgabe  

Diese Steuer ist an das deutsche Modell angelehnt und soll ab 1.4.2011 eingeführt werden. Auf Europa-Flügen sollen 8 Euro pro Ticket, auf längeren Flügen bis zu 35 Euro pro Ticket anfallen. Die Einnahmen sollen 60 Mio Euro im ersten Jahr, danach 90 Mio Euro pro Jahr betragen.  

6.  Mineralölsteuer (MöSt)  

Die MöSt wird durch einen CO2-Zuschlag in Höhe von 20 Euro pro Tonne erhöht. Das ent- spricht einer Anhebung von 5 Cent pro Liter Diesel und 4 Cent pro Liter Benzin. Inklusive der sich dadurch ergebenden Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer bringt das für 2011 Mehreinnahmen von 483 Mio Euro und ab 2012 von 536 Mio Euro pro Jahr ein.  

Zur Entlastung der durch die MöSt-Erhöhung betroffenen Spediteure wird für Lkw die Kfz-Steuer um 40 % reduziert (Entlastung um 30 Mio Euro pro Jahr). Zur Entlastung der Pendler wird das Pendlerpauschale um 5 % erhöht, was 15 Mio Euro pro Jahr kosten wird. Weiters wird für Pendler ein Jobticket geschaffen, das den Finanzminister 15 Mio Euro pro Jahr kosten wird: Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine kostenlose Fahrtmöglichkeit zum Arbeitsplatz zur Verfügung, ist das beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei.  

7.  Normverbrauchsabgabe (Nova)  

Wer einen Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß (über 180g CO2) kauft, muss einen höheren CO2-Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe (Nova) zahlen. Bei PKW mit einem Schadstoffausstoss über 180g CO2 erhöht sich der CO2 Zuschlag von 25 Euro/g auf 50 Euro/g und ab 220 g CO2 von 25 Euro/g auf 75 Euro/g. Ab 2013 gibt es weitere Ökologisierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen bringen 2011 und 2012 Mehreinnahmen von 25 Mio Euro und ab 2013 von 55 Mio Euro pro Jahr.  

8.  Abschaffung Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen

Diese Maßnahme entspricht einer Empfehlung des Rechnungshofs, da es immer die Intention des Gesetzgebers war, die Rückvergütung aus Gründen des internationalen Standortwettbewerbs nur Produktionsunternehmen zu gewähren und nicht allen Unternehmen. Die Mehreinnahmen werden ab 2012 mit 100 Mio Euro pro Jahr veranschlagt.  

9.  Sonstige Maßnahmen  

Weitere Einnahmen sollen durch das Schließen von Steuerlücken und durch eine verstärkte Betrugsbekämpfung wie folgt aufgebracht werden:

  • Die Umsetzung des bekanntlich bereits seit Ende August 2010 als Regierungsvorlage vorliegenden Betrugsbekämpfungsgesetzes (einschließlich Aufnahme von 300 Mitarbeitern) soll 100 Mio Euro (2011) bis 400 Mio Euro pro Jahr (2014) bringen.
  • Überdies soll bei Reinigungsfirmen – nach dem Vorbild der Baubranche – zur Verhinderung von Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer ein Reverse Charge System (Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber) eingeführt werden (soll 20 Mio Euro pro Jahr bringen).
  • Weiters soll beim Kauf von Beteiligungen innerhalb eines Konzerns im Falle einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises ab 2011 der Abzug der Fremdkapitalzinsen fallen (dies war in einer weiteren Fassung, die auch Beteiligungserwerbe in Drittstaaten umfasst hat, ursprünglich schon im Entwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 vorgesehen, wurde in der Folge aber in der Regierungsvorlage wieder gestrichen). Diese Maßnahme soll ab 2012 beachtliche 200 Mio Euro pro Jahr bringen.  

Keine Änderungen wird es bei der Gruppenbesteuerung geben. Auch die von der SPÖ ur- sprünglich geforderte Beschränkung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Manager-Boni wird nicht kommen. Weiters wird auch die im Jahr 1993 abgeschaffte Vermögensteuer nicht wieder eingeführt. Als Offensivmaßnahmen sind eine Anhebung der Forschungsprämie ab 2011 von 8% auf 10% sowie Förderungen für thermische Sanierungen geplant.    

 Gesamtüberblick über die geplanten Steuer-Mehreinnahmen 2011 - 2014:

     

2011

2012

2013

2014

Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe)

500

500

500

500

Abschaffung der Kreditvertragsgebühr

-150

-150

-150

-150

Wertpapier-KESt

30

50

100

250

Stiftungsbesteuerung: Anhebung der Zwischensteuer von 12,5% auf 25%

50

50

50

50

Stiftungsbesteuerung: Besteuerung der Liegenschaftsgewinne, wenn Stifter juristische Person

0

30

30

50

Einführung USt-RCS bei Reinigungsfirmen

17

20

20

20

Erhöhung der Tabaksteuer

100

150

150

150

Flugticketabgabe

60

90

90

90

Erhöhung Pendlerpauschale

-15

-15

-15

-15

CO2-Zuschlag bei Nova

25

25

55

55

Abschaffung der Energieabgabenrückvergütung für Dienstleistungsunternehmen

0

100

100

100

CO2-Zuschlag bei Mineralölsteuer

417

470

470

470

zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen

66

66

66

66

KfZ-Steuer

-30

-30

-30

-30

Abschaffung Zinsenabzug bei Anschaffung von Beteiligungen im Konzern

0

200

200

200

Betrugsbekämpfungspaket

100

200

300

400

Steuereinnahmen brutto

1.169

1.756

1.936

2.206

        

B. Geplante Ausgabenkürzungen  

Auf der Ausgabenseite sind neben drastischen Budgetkürzungen bei den einzelnen Ressorts vor allem folgende wichtige Maßnahmen vorgesehen:  

1.  Einschränkungen bei der Familienförderung   

  • Die Familienbeihilfe soll – soweit sich Kinder noch in der Ausbildung befinden – ab 2010 nur mehr bis zum vollendeten 24. (bisher im Normalfall 26.) Lebensjahr (= 25. Geburtstag) zustehen. Dadurch wird es künftig 35.000 Bezieher (25- und 26-Jährige) weniger geben, was eine Einsparung von 70 Mio Euro pro Jahr (2011: 58 Mio Euro) bringt. 
  • Die im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe soll nur mehr für 6- bis 15-Jährige zustehen und in einen Fixbetrag von 100 Euro (derzeit je nach Alter und Anzahl der Kinder 105,40 bis 202,70 Euro) geändert werden (Auszahlung wie bisher im Monat September), wodurch 168 Mio Euro pro Jahr eingespart werden.
  • Durch die Streichung der Familienbeihilfe für arbeitsuchende Kinder zwischen 18 und 21 Jahren sowie die Streichung der Familienbeihilfe nach der Berufsausbildung sollen weitere 32 Mio Euro pro Jahr (2011: 27 Mio Euro) eingespart werden.
  • Die Streichung des einkommensabhängigen Mehrkindzuschlags ab dem dritten Kind     (36,40 Euro pro Monat und Kind) und die Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Familien ohne Kinder (bzw mit Kindern, für die keine Familienbeihilfe mehr zusteht) bringt ab 2011 Einsparungen in Höhe von insgesamt 125 Mio Euro pro Jahr. 
  • Im Gegenzug zu diesen Einsparungen wird der Schulbuch-Selbstbehalt (zwischen 2,30 und 23,00 Euro) abgeschafft, was eine Entlastung von 10 Mio Euro pro Jahr bringt.  

2.  Maßnahmen im Pensionsbereich   

  • Aussetzung der Pensionsanpassung im 1. Jahr nach dem Neuzugangsmonat (dh der Pensionist hat eine einjährige Wartefrist, bevor seine Pension erstmals erhöht wird; diese Maßnahme wurde am 24.9.2008 abgeschafft und wird nun wieder eingeführt)
  • Aliquotierung der Sonderzahlungen (keine vollen Sonderzahlungen im 1. Jahr der Pension) 
  • Invaliditätspaket (Reduktion des Zugangs in die Invaliditätspension durch REHA vor Pension und beschränkten Zugang in die Invaliditätspension) 
  • Hacklerregelung:
    Änderungen bis 2013: Verteuerung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten; Kostenpflichtiger Nachkauf von Ausübungsersatzzeiten. 
    Ab 1.1.2014: Neuordnung der Hacklerregelung zur Abbremsung der Kostenentwicklung wie folgt:    
    • Erhöhung des Antrittsalters für Männer auf 62 Jahre; für Frauen auf 57 Jahre (für Frauen weitere Anhebung in Jahresschritten auf 62)     
    • Keine Anrechnung von Ersatzzeiten     
    • Kein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten  

3.  Maßnahmen im Pflegebereich  

Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll für Neufälle dadurch eingeschränkt werden, dass der Pflegebedarf für die Stufe 1 auf mehr als 60 Stunden pro Monat und für Stufe 2 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht wird.